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Tuesday, February 7, 2012
Stalking - Definition/Hilfe


Web-Stalking.de - Erfahrungen zu Cyberstalking

 Definition - Stalking

 

Stalking beschreibt das einseitige Streben nach Kontakt (englisch:to stalk= anschleichen, anpirschen), was nicht selten in Agressivität und Gewalt ausufert.

Der Begriff Stalking bezeichnet ein komplexes Täterverhalten, das dem des Mobbing teilweise entspricht, jedoch in einem anderen Kontext ausgeübt wird. Es geht hier vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und sonstige Behelligung, die häufig - aber nicht immer - auf dem Begehren des Täters (»Stalkers«) beruht, das Opfer zu einer Beziehung mit ihm zu bewegen oder aber dieses zu schikanieren, weil es sich weigert, dem Ansinnen des Täters zu folgen.

Motive hierfür sind meist Rachegelüste des Täters für vermeintliche erlittene Kränkungen, Eifersucht  oder Rechtsverletzungen.

Stalking muss als das gesehen werden, was es ist: ein höchst perfides Täterverhalten mit kriminellen Elementen. Es kann ein Menschenleben zerstören dadurch, dass das Opfer zu Tode kommt, oder dass es dauerhafte psychische Schäden erleidet.

Als Stalkinghandlungen kommen vielfältige Möglichkeiten in Betracht, die sich in vielen Fällen über Jahre hinziehen können, wie Z.B.

  • Verfolgung

  • Telefonterror

  • Cyberstalking im Internet - Einträge in Foren oder Gästebüchern,  E-Mail Terror
  • Überwachung und Ausspähen des Opfer, sowie des Freundes- und Bekanntenkreises

  • Sachbeschädigung, bis hin zu Gewalt dem Opfer gegenüber u.v.m. 

Hierbei kommt das Cyberstalking durch die Verbreitung und Verfügbarkeit der neuen Medien, wie E-Mail und Internet, sowie die vermeintliche Anonymität, immer mehr "in Mode".

Textauszüge entnommen von http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm


 

Gesetzliche Regelung  

 

Im Mai 2006 beriet der Bundestag über zwei korrigierte Gesetzentwürfe von Bundestag und Bundesrat zur Strafbarkeit bei "beharrlicher Nachstellung"

Schwere Belästigung (1) Wer unbefugt und in einer Weise, die geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigt, indem er fortgesetzt
  1. ihm körperlich nachstellt oder ihn unter Verwendung von Kommunikationsmitteln verfolgt,
  2. ihn, einen seiner Angehörigen oder eine andere ihm nahe stehende Person mit einem empfindlichen Übel bedroht oder
  3. andere, ebenso schwerwiegende Handlungen vornimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Bringt der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(6) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."

Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch nicht vor dem Frühjahr 2007 zu rechnen.

Schutz vor Stalkern

  • Begeben Sie sich bei ersten Anzeichen für Stalking unverzüglich zur Polizei um Anzeige zu erstatten.
  • Machen Sie dem Täter einmal! klar, dass kein weiterer Kontakt gewünscht ist.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen)
  • Suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe, um Unterlassungen und ggf. eine einstweilige Verfügung zu erwirken
  • Dokumentieren Sie sämtliche Ereignisse um die Beweislage bei einem etwaigen Prozess zu verbessern.
  • Lassen Sie eine Fangschaltung an Ihrem Telefon einrichten
  • Beweisen Sie Durchhaltevermögen, da die Täter meist kein Unrechtsbewusstsein haben, bzw. keine Einsicht zeigen.